1.
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der zum
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertssteuer sowie zuzüglich
eventuell anfallender Kosten für Versand und Datenträger.
2.
Rechnungen
sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Eventuell anfallende Bankgebühren sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
3.
Die Preise für Übersetzungen verstehen sich pro Zeile zu
maximal 55 Anschlägen in der Zielsprache. Der Zeilenfall folgt in der
Regel der originalsprachlichen Vorlage. Übersetzungen werden ohne Kürzungen,
Zusätze oder sonstige Veränderungen vorgenommen. Für Übersetzungen
besteht ein Mindestauftragswert von € 25,00.
4.
Der Versand erfolgt in der Regel per elektronische Datenübermittlung.
Alle anderen Versandwege werden gesondert in Rechnung gestellt. Da eine
Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann,
ist der Auftraggeber für eine umgehende Überprüfung der übertragenen
Texte und Dateien verantwortlich.
5.
Für Textredaktion, Textbearbeitung, Lektorat, Korrektorat und
allgemeine Sekretariats-Dienstleistungen besteht pro Auftrag ein
Mindestauftragswert von zwei Arbeitseinheiten (eine Arbeitseinheit
entspricht 20 Minuten). Darüber hinaus wird jede weitere angefangene
Arbeitseinheit berechnet.
6.
Der Auftraggeber informiert über Terminologiewünsche und
stellt entsprechende Anleitungen, Mustertexte, Terminologieverzeichnisse
und dergleichen zur Verfügung.
7.
Im Falle von Änderungswünschen des Auftraggebers, die
dem Auftragnehmer nach Auftragerteilung mitgeteilt werden, hat der
Auftragnehmer das Recht, diese ihrem Aufwand entsprechend in Rechnung zu
stellen.
8.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, weitestgehend fehlerfreie
und originalgetreue Übersetzungen zu liefern sowie alle anderen
Dienstleistungen so auszuführen, dass sie möglichst keine Mängel
aufweisen; unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. Es wird grundsätzlich
keine Haftung übernommen für Verzögerungen oder Ausführungsmängel,
die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige
Auftragserteilung oder aber durch Fehler bzw. missverständliche oder
gar falsche Formulierungen im Ausgangstext oder in den Ausgangsdateien
entstehen.
9.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung nach kaufmännischen
Maßstäben (HGB) kurzfristig zu prüfen und etwaige Mängel umgehend
– spätestens jedoch sieben Werktage nach Lieferung – schriftlich zu
rügen. Im Falle eines Mangels ist der Gewährleistungsanspruch
zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung fehl
oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der
Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung, den Vertrag zu kündigen oder Minderung geltend zu
machen.
10.
Gibt der Auftraggeber nicht an, dass ein Text zum Druck
vorgesehen ist, oder übermittelt der Auftraggeber vor Drucklegung
keinen Korrekturabzug und druckt er ohne Freigabe des Auftragnehmers, so
geht jeglicher Mangel zu Lasten des Auftraggebers.
11.
Für Softwareschäden, die in der Software des
Auftraggebers durch den Gebrauch der vom Auftragnehmer bearbeiteten
Dateien
entstehen, wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.
Eine Haftung für Schäden aufgrund
„elektronischer
Viren“ wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.
Die Übersetzung sowie die Redaktion eines Textes stellen eine
Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne dar. Gelieferte Texte sowie
gegebenenfalls ein Urheberrecht an diesen bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
Gleichzeitig versichert der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer durch
seine Leistungen kein Urheberrecht oder anderes geistiges Eigentum
Dritter (Patent, Warenzeichen, o.ä.) verletzt und stellt ihn von
etwaigen Ansprüchen Dritter insoweit frei.
13.
Der Auftraggeber hat das Recht, gelieferte Texte nach eigenem
Ermessen zu ergänzen bzw. zu ändern. Damit ist kein Eingeständnis der
Mangelhaftigkeit des Textes verbunden. Der Auftraggeber kann von seinem Nutzungsrecht
uneingeschränkt Gebrauch machen, es also auch an Dritte entgeltlich
oder unentgeltlich weitergeben.
14.
Tritt der Auftraggeber aus nicht vom Auftragnehmer zu
verantwortenden Gründen vor Lieferung der vereinbarten Leistung
vom Auftrag zurück, so entsteht ihm eine Zahlungsverpflichtung gegenüber
des Auftragnehmers in Höhe des bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen
Aufwands.
15.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich immer bemüht, Terminzusagen
pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere
Gewalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Im Falle eines
Leistungsverzugs ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
16.
Der Auftragnehmer und die gegebenenfalls eingeschalteten externen
Mitarbeiter sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie
des Textes anzufertigen und aufzubewahren. Dies kann jedoch auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erfolgen.
17.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen, von
denen er im Zusammenhang mit einem Auftrag Kenntnis nimmt, geheim zu
halten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht ebenso für externe
Mitarbeiter.
18.
Für alle Rechte und Pflichten aus einer Geschäftsbeziehung gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland hiermit als vereinbart, auch für
ausländische Auftraggeber.
19.
Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist Solingen.
Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
20.
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen,
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung des
Auftragnehmers. Sind oder werden Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Teile davon nicht berührt.
21.
Spätestens mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber
diese Geschäftsbedingungen an. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäfte.