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Die sog. Ikea-Klausel, § 434 Abs. 2 Satz 2 BGB

Nach dem neuen BGB ist ein Sachmangel bei einer zur Montage bestimmten Sache auch gegeben, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

 

Dass Gebrauchsanleitungen oft schlecht und unverständlich sind, ist nichts Neues. Neu ist jedoch, dass der Händler bzw. Hersteller einer Sache dafür in die Pflicht genommen werden kann.
Zunächst stellt sich einmal die Frage, was eine gute Gebrauchsanweisung/Montageanleitung überhaupt ist.
Die einen wünschen sich eine möglichst kurze und verständliche Anleitung, andere wünschen sich eine möglichst detaillierte und umfangreiche Gebrauchsanleitung. Beim Händler bzw. Hersteller jedoch wird angesichts geringer Margen meist bei der Produktion von Gebrauchsanleitungen massiv gespart oder manchmal sogar ganz auf sie verzichtet.
Gebrauchsanleitungen sind jedoch ein wesentlicher Produktbestandteil. Deshalb gilt ein Produkt mit hinreichender Qualität ohne Gebrauchsanleitung als nicht vollständig ausgeliefert, was unter anderem Konsequenzen für den Beginn der Gewährleistung hat. Die Gewährleistung beginnt nämlich erst mit vollständiger Ablieferung der Sache beim Käufer zu laufen.
Darüber hinaus stellt eine unverständliche Gebrauchsanleitung einen wesentlichen Produktmangel dar. Nach dem neuen Schuldrecht könnte daher der Kunde im Ernstfall die Gewährleistungsrechte des § 437 BGB verlangen.
Deshalb sollte eine Gebrauchsanleitung zumindest einige Minimalanforderungen erfüllen:
Die Aufgabe einer Gebrauchsanleitung ist es zunächst einmal, dem Kunden Installation, Gebrauch, Wartung und Demontage eines Produktes fehlerfrei zu ermöglichen. Dabei sollte sie dem Kunden vor allem auch den Zugang zu allen Funktionen des Produktes bieten.
Eine weitere Anforderung ist es, in der Anleitung auf Sicherheitsrisiken bei der Arbeit mit dem Produkt hinzuweisen.

 

Im übrigen sollte die technische Dokumentation eines Produktes sprachlich möglichst klar und einfach festgehalten werden.

 

Copyright © 2004 [Monika Berger - expressis verbis Übersetzungen]

Alle Rechte vorbehalten.

Stand: 4. November 2004